Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in dem wichtigen Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie verbessert werden. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei herzustellen bzw. zu erbringen. Darunter fallen unter anderem Mobiltelefone, Computer und Geldautomaten, aber auch Online-Shops,
Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen.
FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz https://www.bundesfachstellebarrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-undDienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node.html
Das BFSG tritt am 28.06.2025 in Kraft. Gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Unternehmen die Möglichkeit geben, sich über Praxisbeispiele zu informieren und Ansprechpersonen kennenzulernen, die sie zukünftig beraten können.
Ablauf:
- Begrüßung (Regine Laroche, Referatsleitung „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Einführung ins Thema und kurze Vorstellung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (Nadine Schütze, Grundsatzreferat Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Wo und wie kann die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterstützen? (Simone Miesner (Geschäftsführung) und Sven Niklas (Büroleiter), Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
- Welche Ergebnisse können in einem Schlichtungsverfahren erzielt werden? (Rolf Fischer, Schlichter bei der Schlichtungsstelle)
Einwahldaten:
- Über den Meeting-Link beitreten
https://bmas.webex.com/bmas/j.php?MTID=mf1272009537bc99ca61bb36d1d4215cb - Mit Meeting-Kennnummer beitreten
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